Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Jobcenter Herne ist bemüht, seinen Internetauftritt www.jba-herne.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Rechtsgrundlagen bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Jugendberufsagentur Herne.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Es bestehen noch Barrieren, die wir kontinuierlich abbauen, um ein hohes Maß an Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Art der Prüfung: Die Einschätzung der Vereinbarkeit beruht auf einer Selbstbewertung durch das Jobcenter Herne. Eine unabhängige Prüfung durch Dritte (z. B. BIK-BITV-Test) hat bisher nicht stattgefunden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Viele der bereitgestellten PDF-Dokumente sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei gestaltet. Wir sind bemüht, neue Dokumente in barrierefreier Form anzubieten und ältere Dokumente sukzessive zu ersetzen. Aufgrund der großen Anzahl an Bestandsdokumenten stellt dies derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
- Externe Verlinkungen: Auf unserer Webseite wird teilweise auf Angebote und Webseiten Dritter verwiesen. Auf die Barrierefreiheit dieser externen Inhalte haben wir keinen Einfluss, weshalb diese gegebenenfalls nicht den aktuellen Standards entsprechen.
- Leichte Sprache: Die Inhalte der Webseite sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar. Aktuell finden redaktionelle Überarbeitungen an der Webseite statt. Sobald diese abgeschlossen sind, werden auch die relevanten Inhalte in leichter Sprache verfügbar sein.
- Gebärdensprache: Die Inhalte der Webseite sind noch nicht in Gebärdensprache verfügbar. Aktuell finden redaktionelle Überarbeitungen an der Webseite statt. Sobald diese abgeschlossen sind, werden auch die relevanten Inhalte in Gebärdensprache verfügbar sein.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. November 2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite festgestellt? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Gerne können Sie uns Ihre Rückmeldung zukommen lassen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular für Anregungen und Beschwerden, welches Sie direkt unterhalb dieser Erklärung finden.
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an das Jobcenter Herne keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infoschlichtungsstelle-bgg.de .