Finanzielle Hilfen

Wir unterstützen dich
bei finanziellen Nöten

Kein Geld?

Damit dir schnell geholfen wird, wenn du kein Geld hast und nichts schiefläuft, komm am besten direkt persönlich zu uns in die Jugendberufsagentur.

Fehlt dir Geld? Dann kannst du Unterstützung kriegen. Die Hilfe beinhaltet Geld für das tägliche Leben (Essen und Trinken) sowie für Miete und Nebenkosten (Strom, heißes Wasser etc.).

Es wird für deine Wohnung und Heizung gezahlt was angemessen ist. Angemessen bedeutet, dass die Höhe der Zahlung davon abhängt ob du beispielsweise alleine wohnst, wie groß die Wohnung ist und auch der Mietpreis ist wichtig.

Wohnst du noch bei deinen Eltern und willst dort ausziehen? Oder du wohnst bereits allein und möchtest umziehen?

WICHTIG! Sprich uns unbedingt vorher an, denn es gibt einiges an das du dich halten musst!

Die Heizkosten werden von dem Jobcenter bezahlt – natürlich nur, wenn sie nicht viel zu hoch sind. Bei den Kosten für warmes Wasser können wir dir auch manchmal helfen, aber auch nur, wenn wir uns an bestimmten Vorgaben halten. Daher: Sprich uns an!

Es gibt weitere Möglichkeiten für Unterstützung, bei denen sprechen wir von so genannten Beihilfen. Diese musst du auch beantragen. Es gibt manchmal z.B. Geld für:

  • die ersten Möbel, wenn du deine erste eigene Wohnung beziehst (aber nur, wenn das Jobcenter dem Auszug zugestimmt hat)
  • Geld für Kleidung während der Schwangerschaft (ab dem 3. Monat der Schwangerschaft), ab dem 8. Schwangerschaftsmonat kannst du Geld für die Säuglingserstausstattung erhalten und in manchen Fällen wird auch mehr Geld (Mehrbedarf) während der Schwangerschaft gezahlt. Diese Gelder sind immer gleich hoch, müssen aber rechtzeitig beantragt werden.

Die Bewilligung eines Darlehens z.B. für Strom- oder Mietrückstände ist im Ausnahmefall ebenfalls möglich. Bitte komm so früh wie möglich zu uns, damit wir dich hier vielleicht unterstützen können und nicht erst, wenn der Strom schon abgestellt ist und die Räumungsklage im Briefkasten liegt!

Vorrangige Leistungen

Vorrangige Leistungen

Bitte beachte, dass es noch andere Stellen gibt, die dir helfen können und manchmal auch beantragt werden müssen. Also erschrecke dich nicht, wenn du aufgefordert wirst diese zu beantragen – wir dürfen dir dieses Geld nicht zahlen.

 

Dazu zählen z.B.:

  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • BAföG
  • Kindergeld/Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss